Vergabe von Strandabschnitten zur gewerblichen Strandkorbvermietung

Ausschreibung Strandkorbvermietung im Seebad Zempin

Vergabe von Strandabschnitten zur gewerblichen Strandkorbvermietung

Gegenstand der Ausschreibung

Die Gemeinde Seebad Zempin, vertreten durch den Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Zempin, beabsichtigt die Vergabe der Strandabschnitte von 7B bis 7M des Seebades Zempin zur gewerblichen Strandkorbvermietung. Der Gemeinde ist daran gelegen, den Strandbesuch so attraktiv wie möglich zu gestalten. Hierfür wird Gewerbetreibenden ermöglicht, Strandkörbe auf dem Strand im Bereich der Strandabschnitte 7B bis 7M aufzustellen und diese an Gäste zeitweilig zu vermieten. Die Strandabschnitte mit der dazugehörigen möglichen Anzahl an Strandkörben sind in der Anlage A1 dargestellt.
Interessenten können sich für eine Sondernutzungserlaubnis zur gewerblichen Vermietung
von Strandkörben bewerben.
Sollten für einzelne Strandabschnitte mehr als ein geeigneter Bewerber einen Antrag einreichen, werden die Bewerbungen der geeigneten Bewerber anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Mit dem am besten geeigneten Bewerber wird nach Abschluss des Verfahrens ein Sondernutzungsvertrag geschlossen.
Die Strandkorbgebühr wird nach der aktuellen Entgeltordnung der Strandsatzung der Gemeinde Zempin berechnet (50,00 € pro Strandkorb).
Die Genehmigung ist personengebunden bzw. unternehmensgebunden, eine Weitergabe ist
nicht zulässig.
Der Strandkorbvermieter erhält das Recht, innerhalb des von der Gemeinde Seebad Zempins festgelegten Strandabschnittes eine gewerbliche Strandkorbvermietung auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko zu betreiben.
Der Strandkorbvermieter stellt die für den Betrieb erforderlichen Strandkörbe auf eigene Kosten zur Verfügung, organisiert und betreibt die Vermietung selbstständig und erzielt die Einnahmen unmittelbar aus der Vermietung an die Strandkorbgäste.

Das wirtschaftliche Betriebsrisiko liegt beim Strandkorbvermieter. Die Gemeinde Seebad Zempin garantiert insbesondere keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Auslastung und keine bestimmte Anzahl von Vermietungen.
Die Strandkorbvermietung darf in jeder Saison ausschließlich im Zeitraum 01.04. bis einschließlich 15.10. betrieben werden.
Die Genehmigung wird für 5 Jahre erteilt.
Als Vertragsdauer ist der 01.04.2027 bis 15.10.2031 festgesetzt.

Verfahrensweise
Die Ausschreibung erfolgt als freie Öffentliche Ausschreibung. Das Vergaberecht findet keine Anwendung. Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis und auf Abschluss
eines Sondernutzungsvertrages besteht nicht.
Die Sprache für das gesamte Vergabeverfahren ist deutsch.
Mit diesen Unterlagen werden Sie aufgefordert, eine vollständige Bewerbung abzugeben. Abgabetermin für die Bewerbung: 15.10.2026, 11.00 Uhr
Maßgeblich ist der Eingang der Bewerbung beim Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Zempin.

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie hier.

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