Wofür wird die Kurabgabe verwendet?
- Strandreinigung
- Strandabsicherung durch Rettungsschwimmer (ASB bzw. DLRG)
- kostenlose Nutzung der öffentlichen Sanitäreinrichtungen
- kulturelle Veranstaltungen, wie z. B. Ortsführungen, Konzerte und Lesungen, Sport- und Kinderveranstaltungen u.v.m.
- Pflege und Wartung der Kuranlagen (Kurplatz, Seebrücke, Strandpromenade)
- Auskünfte, Informationen und Beratung in der Touristinformation
- u.v.m.
Für welchen Zeitraum und wo ist die Kurabgabe zu zahlen?
Die Kurabgabe ist ganzjährig zu entrichten, wobei in den Bernsteinbädern die Höhe der Kurabgabe sich in der Haupt- bzw. der Nebensaison unterscheidet. Die Kurabgabe ist für die Dauer des Aufenthaltes in den Seebädern beim Vermieter bzw. bei Tagesgästen in der Kurverwaltung des jeweiligen Seebades zu zahlen. Die Jahreskurabgabe wird ganzjährig erhoben. Ein Abgabenbescheid wird hierfür von der Kurverwaltung verschickt.
Nach Zahlung der Kurabgabe erhalten die Kurabgabepflichtigen eine Kurkarte, die den jeweiligen Namen und das Datum des Aufenthaltes des Kurabgabenpflichtigen enthält. Bei Tagesgästen, die Ihre Kurkarte am Automaten lösen, ist der Name nicht aufgedruckt.
Für Gruppen können Sammelkurkarten ausgestellt werden. Die Kurkarte quittiert die Zahlung der Kurabgabe.
Die Kurkarten sind stets bei sich zu tragen und auf Verlangen von Bediensteten der Gemeinde, die sich als solche ausweisen müssen, vorzuzeigen. Kurkarten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Benutzung werden sie eingezogen. Nicht kurabgabepflichtige Personen können sich in der Kurverwaltung eine kostenfreie Kurkarte ausstellen lassen.