Die UsedomCard ist Ihre rundum erneuerte Kur- und Gästekarte auf der Insel Usedom. Sie zahlen die Kurabgabe wie gewohnt und erhalten als Beleg Ihre UsedomCard mit allen Verbundvorteilen in den Seebädern. Mit ihr leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung, Erhaltung und Weiterentwicklung touristischer Angebote.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Strandnutzung (teilweise bewacht)
- 5 Seebrücken, Kur- & Kinderheilwald, Spiel- & Ruheplätze
- OstseeTherme exklusiv (Benutzung gegen Entgelt)
- persönliche Beratung in den Tourist-Informationen
- kostenfreier Besuch zahlreicher Events
- kostenfreie Services, u.a. öffentliche Toiletten, Ortspläne, Hundetüten, Bücherleihe
- Reinigung & Pflege öffentlicher Einrichtungen
- NEU: Rabatte & Vergünstigen bei unseren Vorteilspartnern.
Entdecken Sie viele Vorteilspartner, bei denen Sie mit Ihrer UsedomCard sparen.
- Im Ostseebad Ückeritz gilt ein gesonderter Tarif, welcher die kostenfreie Nutzung der Bahnlinien RB23 [Züssow-Swinemünde] & RB24 [Zinnowitz-Peenemünde], sowie das UsedomRad enthält. Desweiteren die Ückeritzer Entdeckertour und des Ückeritzer Orts-Shuttle weitere Infos dazu hier
Für welchen Zeitraum und wo ist die Kurabgabe zu zahlen?
Die Kurabgabe ist ganzjährig zu entrichten, wobei die Höhe der Kurabgabe sich in der Haupt-/ Vor– bzw. Nachsaison unterscheidet. Die Kurabgabe ist für die Dauer des Aufenthaltes in den Seebädern Usedoms beim Vermieter bzw. bei Tagesgästen in der Kurverwaltung oder an den bereitgestellten Automaten des jeweiligen Seebades zu zahlen. Die Jahreskurabgabe wird ganzjährig erhoben. Ein Abgabenbescheid wird hierfür von der Kurverwaltung verschickt.
Nach Zahlung der Kurabgabe erhalten die Kurabgabepflichtigen ihre UsedomCard (Kurkarte), die den jeweiligen Namen und das Datum des Aufenthaltes des Kurabgabenpflichtigen enthält. Bei Tagesgästen, die Ihre Kurkarte am Automaten lösen, ist der Name nicht aufgedruckt.
Für Gruppen können Sammelkurkarten ausgestellt werden. Die Kurkarte quittiert die Zahlung der Kurabgabe.
Die UsedomCard (Kurkarte) ist stets bei sich zu führen und bei Kontrollen vorzuweisen. Kurkarten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Benutzung werden sie eingezogen.