Kurtaxe – UsedomCard

Mit ihr leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung, Erhaltung und Weiterentwicklung touristischer Angebote und profitieren gleichzeitig von Vorteilen und Erlebnissen:

+ Strandnutzung (z.T. bewacht durch Rettungsschwimmer)
+ 5 Seebrücken
+ Kur- und Kinderheilwald
+ vielfältige Spiel- und Ruhe- bzw. Verweilplätze
+ kostenfreier Besuch von zahlreichen Veranstaltungen in den Seebädern
+ persönliche Beratung in den Tourist-Informationen
+ kostenfreie Ortspläne
+ kostenfreie Serviceleistungen, u.a. Benutzung der öffentlichen Toiletten,
   Bereitstellung von Hundetüten, Ausleihe von Büchern
+ Vorhalten der Ostseetherme

im Ostseebad Ückeritz:
+ Zusätzlich: inklusive Nutzung des Busliniennetzes der Usedomer Bäderbahn GmbH (außer Buslinie 271 Wolgast – Greifswald) sowie der Bahnlinien RB 23 und RB 24 der DB Regio AG (Züssow-Swinemünde und Zinnowitz-Peenemünde) jeweils Montag - Freitag ab 9 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztags

Für welchen Zeitraum und wo ist die Kurabgabe zu zahlen?

Die Kurabgabe ist  ganzjährig zu entrichten, wobei die Höhe der Kurabgabe sich in der Haupt- bzw. der Nebensaison unterscheidet. Die Kurabgabe ist für die Dauer des Aufenthaltes in den Seebädern Usedoms beim Vermieter bzw. bei Tagesgästen in der Kurverwaltung oder an den bereitgestellten Automaten des jeweiligen Seebades zu zahlen. Die Jahreskurabgabe wird ganzjährig erhoben. Ein Abgabenbescheid wird hierfür von der Kurverwaltung verschickt.

Nach Zahlung der Kurabgabe erhalten die Kurabgabepflichtigen ihre UsedomCard (Kurkarte), die den jeweiligen Namen und das Datum des Aufenthaltes des Kurabgabenpflichtigen enthält. Bei Tagesgästen, die Ihre Kurkarte am Automaten lösen, ist der Name nicht aufgedruckt.
Für Gruppen können Sammelkurkarten ausgestellt werden. Die Kurkarte quittiert die Zahlung der Kurabgabe.

Die UsedomCard (Kurkarte) ist stets bei sich zu führen und bei Kontrollen vorzuweisen. Kurkarten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Benutzung werden sie eingezogen.

Wer ist kurabgabepflichtig?

  • Personen, die sich in den Seebädern aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird.
  • Auch ortsfremd ist, wer in den Seebädern Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit (umschlossener Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt werden kann) ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt.
  • Ortsfremd ist nicht, wer in den Seebädern arbeitet, sich weiterbildet oder in einem Ausbildungsverhältnis steht.
  • Ortsfremd ist nicht, wer einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht.

Wer ist von der Kurabgabe befreit?

  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren

Höhe der Kurabgabe (UsedomCard)

  • Hauptsaison (01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres):
    Vollzahler (ab 6 Jahre):  2,70 Euro
    im Ostseebad Ückeritz: 3,90 Euro (inkl. Bus- & Bahnnutzung (ab Mai 2023))

  • Nebensaison (01.11. bis 31.03. eines jeden Jahres):
    Vollzahler (ab 6 Jahre):  2,00 Euro
    im Ostseebad Ückeritz:  3,20 Euro (inkl. Bus- & Bahnnutzung (ab Mai 2023))

Die UsedomCard (Kurkarte) erhalten Gäste, die mindestens eine Übernachtung gebucht haben, bei Anreise von Ihrem Gastgeber.

Tagesgäste haben die Möglichkeit, die UsedomCard (Kurkarte) an einem der Automaten im Strandzugangsbereich oder direkt in der Kurverwaltung zu erwerben.

Baderegeln

Beachten Sie unbedingt die Baderegeln und Hinweise des ASB bzw. der DLRG. Über die Saison wird ein Teil des Strandes durch ehrenamtliche Rettungsschwimmer bewacht. Ihren Anweisungen ist unbedingt zu folgen um einen unbeschwerten Urlaub verleben zu können. Die Kameraden des ASB bzw. der DLRG stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unterstützen Sie ihre Arbeit durch Ihr umsichtiges Verhalten.

1. Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst. Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.

2. Gehe niemals mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser.

3. Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser.

4. Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist, aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.

5. Überschätze dich und deine Kraft nicht.

6. Bade nicht dort, wo Schiffe und Boote fahren.

7. Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort.

8. Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, wirf Abfälle in den Mülleimer.

9. Aufblasbare Schwimmhilfen bieten dir keine Sicherheit im Wasser.

10. Springe nur ins Wasser, wenn es frei und tief genug ist.

An kalten Wintertagen, wenn die Seen und Wiesen schon eine dicke Eisschicht gebildet haben, ist das Betreten der Eisfläche natürlich immer sehr verlockend. Aber auch hier ist Vorsicht geboten.

Hundeordnung

Wir freuen uns über zahlreiche Gäste im Ort, egal ob Zwei- oder Vierbeiner. Dennoch sollten Sie, liebe Gäste, ein paar Regeln im Umgang mit Tieren beachten. Grundlage für das Halten und Führen von Hunden (Hundeordnung) im Amtsbereich Usedom-Süd ist die Amtsverordnung vom 13.09.2019 in Verbindung mit dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

1. Es ist verboten, Hunde ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.

2. In geschlossenen Ortschaften müssen Hunde an der Leine geführt werden. Im freien Gelände dürfen Hunde höchstens 50 m unter Aufsicht einer Aufsichtsperson frei laufen gelassen werden.

3. Es ist verboten, Hunde mitzunehmen:

  • in öffentliche Einrichtungen, wie Kirche, Schule, Sporthalle, Kindergarten
  • auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen, mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestränden
  • bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen
  • bei Messen und Märkten.
Wir bitten Sie deshalb beim Strandbesuch nur den Hundestrand zu benutzen. Die jeweiligen Strandabgänge sind in den Seebädern entsprechend gekennzeichnet. Spender für Hundekottüten finden Sie an verschiedenen Stellen in den einzelnen Seebädern.

Reisen nach Polen

Einreise
Sie können die Grenze nach Polen ohne Aufenthalt und Kontrolle passieren. Nur in seltenen Ausnahmen, etwa bei der Fahndung, kann es an der Grenze zu polizeilichen Kontrollen kommen. Sie müssen auch weiterhin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Für Kinder ist ein Lichtbildausweis (Kinderausweis mit Bild) erforderlich.

Straßenverkehr
Steuert der Halter eines Kfz nicht selbst das Fahrzeug oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.

Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeug-
sicherstellung ist zu rechnen. Es besteht die gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge. Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage. Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter zwölf Jahren sollen in speziellen Kindersitzen hinten befördert werden. Ein Warndreieck ist Pflicht. Ein Feuerlöscher ist für in Polen angemeldete A

Ein- und Ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel) aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass Tabakwaren und  Spirituosen nur in folgenden Freimengen steuerfrei sind. 800 Stck. Zigaretten, 1kg Tabak, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 10 Liter hochprozentiger Alkohol, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier, 20 Liter Kraftstoff (+ 1 voller Tank).

Reisen mit Tieren
Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Erforderlich ist weiterhin ein Pass (Heimtierausweis, Pet Pass) oder eine Bescheinigung über die Erfüllung der Einfuhrbedingungen des Landes.

Währung
Die Republik Polen behält weiterhin Ihre Währung (Zloty). In Grenznähe wird der Euro teilweise als Zahlungsmittel akzeptiert. Den aktuellen Umrechnungskurs können Sie hier erfahren.